Beratung im Handel

Haltung am Rande des Gesetzes

Leider sieht man tagtäglich die Folgen von schlechter Beratung im Handel.



Seit 2014 ist der Handel jedoch durch das Tierschutzgesetz dazu verpflichtet, schriftliche Informationen über diese Tierart dem neuen Halter abzugeben. Die TVT-Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz gibt kostenlos solche Flyer auf ihrer Seite aus.


Gerne kann der Handel, Züchter usw. in eurer Nähe darauf hingewiesen werden



Informationen bei Abgabe von Tieren



Der Flyer unter 4. Heimtiere:

http://www.tierschutz-tvt.de/index.php?id=merkblaetter

(Hier ist natürlich anzumerken, dass es sich wieder nur um die Mindestangaben handelt. Die Werte sollten so weit wie möglich überschritten werden).


Tierschutzgesetz


§ 21

2. derjenige, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, handelt, ab dem 1. August 2014 sicherzustellen hat, dass bei der erstmaligen Abgabe eines Wirbeltieres einer bestimmten Art an den jeweiligen künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, insbesondere im Hinblick auf seine angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung, übergeben werden; dies gilt nicht bei der Abgabe an den Inhaber einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b in der vorstehend bezeichneten Fassung.

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html